Faksimile 0580 | Seite 572
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gelben
Gélben, tr.:
gelb machen, gelb färben; refl. und intr. (haben): gelb werden: Blätter, die sich g. Arndt E. 183; Wenn an den Bäumen die Blätter g. Gotthelf G. 375; Das g–de Laub. Stahr Jt. 2, 207; Wie fern den grünen Glanz der Au | die Butterblume gelbet. V. 1, 30; Wann die Saat gleichmäßig sich gelbt. Georg. 44 etc.
Anm. Nbnf. Gilben, z. B.: Die Erbsen fangen an zu gilben; Der Safran gilbt sehr stark. Adelung; Wird mit sanfter Ähre die Flur allmählich sich gilben. V. Ländl. 1, 161 etc. und so gw. in Zsstzg.
Zsstzg.: Er-, intr. (sein): gelb werden: Dies Antlitz vermochte nicht zu erröthen, es ergilbte. Kühne Fr. 67; Die ergilbenden | Zähne [der Altwerdenden]. V. H. 1, 284; Zugleich ergilbten die Wangen. Ov. 2, 4; Vom erwiderten Wurfe des röthlichen Sandes ergilbt er. 111 etc. Ver-, intr. (sein): ganz gelb werden: Haufen vergelbter alter Briefschaften. G. 23, 384; Vergelbt und verwittert. Laube Band. 1, 1; Aus den vergelbten Gesichtern. Prutz DM. 1, 1, 531; Unterm Schutze | vergelbter Brüßler Kanten. Thümmel 8, 23; 3, 44 etc. Wohl ist des Hutes Feder | vom Pulverdampf vergilbt. Freiligrath 1, 104; Vergilbt ist das Papier. G. 12, 83; 20, 144; Wie leicht vergilbt Alles, was weiße Oberflächen hat. 37, 170; Die Lilie .. vergilbt durch Eifersucht. Heine Rom. 12; Das Antlitz kränklich, vergilbt und bedrückt. 123; Die von oben her anfangende Vergilbung der Wälder. Tschudi Th. 27 etc. Zer-, intr. (sein): bis zur Zerstörung vergelben: Ihr alten zergelbten, zerrissenen, zerfressenen Papiere. Arndt Ber. VlII etc.