Geisterei
Geiſterēī, f.; –en: Treiben eines Geiſters (ſ. d.),
Schwärmerei: Hüte du dich für ſolcher G. Luther SW. 61,
63; jetzt ungewöhnl., außer in Zſſtzg., das Treiben,
Weſen eines ſo oder ſo beſchaffnen Geiſtes (ſ. d. 6
und Zſſtzg.) zu bezeichnen, z. B.: Frēī-: das Trei-
ben eines Freigeiſts, freigeiſtiſche Handlung, Rede
ꝛc.: Die geiſtige Größe von F. und freien Sitten unzertrenn-
lich zu denken. Gervinus Sh. 1, XII; Jarno ſpielte den
Zweifler .., ſo daß der Graf ihm ſeine F. verwies. G. 16,
234; Die leere F., die ſich Aufklärung nannte. Tieck N. 2,
70 ꝛc. — Klēīn-: Kleinigkeitskrämerei: Jene K. der
Fürſten, die in eines jeden Bürgers Topf gucken. Forſter A. 1,
110 ꝛc.; auch: Die K. und Puſillanimität auf der einen
Seite . .. iſt ebenſo ſehr Krankheit wie die Stark-G. und
Großmannſucht. Gervinus Lit. 5, 162; 1, 79 ꝛc. — Kráft-:
Daß Schiller alle die ungeheuren Elemente der 70er Jahre
in 3 Dramen umfaßte, die K. von allen Seiten ihrer Wir-
kung nach außen hin umſpannte. 136 ꝛc., mit Bezug auf
die Kraftgeiſter der „Sturm- und Drang-Periode“
unſrer Literatur. — Schȫn-: Treiben eines Schön-
geiſts: Es ward auf Sch. geſtichelt. V. Ant. 2, 18; Lichtenberg
4, 397 ꝛc. — Stárk-: vgl. Frei- und Klein-G.:
Hatte die St. ſo überhand genommen, daß man dieſe Sagen
für eitel Geſchwätze hielt. Muſäus M. 3, 168 u. ä. m.
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