Geisterei
Geisterēī, f.; –en:
Treiben eines Geisters (s. d.), Schwärmerei: Hüte du dich für solcher G. SW. 61, 63; jetzt ungewöhnl., außer in Zsstzg., das Treiben, Wesen eines so oder so beschaffnen Geistes (s. d. 6 und Zsstzg.) zu bezeichnen, z. B.: Frēī-: das Treiben eines Freigeists, freigeistische Handlung, Rede etc.: Die geistige Größe von F. und freien Sitten unzertrennlich zu denken. Sh. 1, XII; Jarno spielte den Zweifler .., so daß der Graf ihm seine F. verwies. 16, 234; Die leere F., die sich Aufklärung nannte. N. 2, 70 etc. — Klēīn-: Kleinigkeitskrämerei: Jene K. der Fürsten, die in eines jeden Bürgers Topf gucken. A. 1, 110 etc.; auch: Die K. und Pusillanimität auf der einen Seite . .. ist ebenso sehr Krankheit wie die Stark-G. und Großmannsucht. Lit. 5, 162; 1, 79 etc. — Kráft-: Daß Schiller alle die ungeheuren Elemente der 70er Jahre in 3 Dramen umfaßte, die K. von allen Seiten ihrer Wirkung nach außen hin umspannte. 136 etc., mit Bezug auf die Kraftgeister der „Sturm- und Drang-Periode“ unsrer Literatur. — Schȫn-: Treiben eines Schöngeists: Es ward auf Sch. gestichelt. Ant. 2, 18; 4, 397 etc. — Stárk-: vgl. Frei- und Klein-G.: Hatte die St. so überhand genommen, daß man diese Sagen für eitel Geschwätze hielt. M. 3, 168 u. ä. m.
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