Faksimile 0573 | Seite 565
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Geifer
Gēīfer, m., –s; 0:
Speichel, insofern er 1) unwillkürlich dem Munde entfließt, z.B. bei kleinen Kindern (vgl. G.-Läppchen) oder 2) als Schaum hervortritt, bei Aufregung, Wuth, in Krankheiten, z. B. der Fallsucht, oft zusammengestellt mit Gift und, wie Dies, zur Bez. boshafter Wuthausbrüche etc.: 1. Sam. 21, 13; Lüg’ und Verleumdung träuft wie G. dir vom Mund. Alxinger D. 155; Den schäumenden, giftigen G., der im höchsten Zorne von den seitwärts geöffneten Unterlippen herabfließt. Engel 7, 241; Dich zeugte nicht die Höll’ aus Cerber’s gelbem G. Haller 77; [Die Pferde] röthen | mit blut’gem G. das Gebiß. Sch. 624b; Stilling 4, 21; Wie dem geächteten Rex Rupilius G. und Gift einst | Persius derbe bezahlte [die wüthenden Ausbrüche seiner Schmähsucht erwiderte]. V. H. 2, 77 etc.
Anm. Von Einigen zusammengestellt mit altn. geipr, gähnend, offnen Mundes. Vgl. das von Einigen als Nbnf. betrachtete Seifer, ahd. seivar etc., vgl. niederd. Sabber etc. in der Bed. 1. während für G. die 2. die gewöhnliche ist. Vgl.: Begeuffrt. Rollenhagen Fr. 194.