Geifer
Gēīfer, m., –s; 0:
Speichel, insofern er 1) unwillkürlich dem Munde entfließt, z.B. bei kleinen Kindern (vgl. G.-Läppchen) oder 2) als Schaum hervortritt, bei Aufregung, Wuth, in Krankheiten, z. B. der Fallsucht, — oft zusammengestellt mit Gift und, wie Dies, zur Bez. boshafter Wuthausbrüche etc.: 1. 21, 13; Lüg’ und Verleumdung träuft wie G. dir vom Mund. D. 155; Den schäumenden, giftigen G., der im höchsten Zorne von den seitwärts geöffneten Unterlippen herabfließt. 7, 241; Dich zeugte nicht die Höll’ aus Cerber’s gelbem G. 77; [Die Pferde] röthen | mit blut’gem G. das Gebiß. 624b; 4, 21; Wie dem geächteten Rex Rupilius G. und Gift einst | Persius derbe bezahlte [die wüthenden Ausbrüche seiner Schmähsucht erwiderte]. H. 2, 77 etc.
Anm. Von Einigen zusammengestellt mit altn. geipr, gähnend, offnen Mundes. Vgl. das von Einigen als Nbnf. betrachtete Seifer, ahd. seivar etc., vgl. niederd. Sabber etc. in der Bed. 1. — während für G. die 2. die gewöhnliche ist. Vgl.: Begeuffrt. Fr. 194.
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