gehren
II. Gêhren, tr.:
Tischl.: Etwas schräg, nach der Gehre (s. d. 2a) schneiden. Gehrung (= Gehre 2a etc.) z. B. Buchdr. 18 u. o. — Ver-g.: das so Geschnittne zusammenfugen; Vergehrung, das V.
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