Geher
Gêher, m., –s; uv.: Einer, der geht (ſelten, ſ.
Gänger, auch für Zſſtzg.): Edle Kommer und G. [kom-
mende u. gehende Gäſte]. Arndt Erinn. 158. — Zſſtzg.,
z. B.: Dórf-: Hauſierer, Packenträger, Packenjude.
Kompert Böhm. 9. — Fūß-: Ein rüſtiger F. [Fuß-
gänger]. — Über- (mundartl.): Aufſeher, ſ. über-
gehen 6, vgl. Be-, Überreiter, ſo in Oſtreich, z. B.:
Bau-, Forſt-, Holz-, Pflaſter-, Salz-, Wald-, Wege-U. —
Um-: Der U. des Geſetzes, der das Geſetz umgeht ꝛc.
— Vōr-: in Nürnberg, Vorſteher der Brauer-
innung.
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