Geher
Gêher, m., –s; uv.:
Einer, der geht (selten, s. Gänger, auch für Zsstzg.): Edle Kommer und G. [kommende u. gehende Gäste]. Erinn. 158. — Zsstzg., z. B.: Dórf-: Hausierer, Packenträger, Packenjude. Böhm. 9. — Fūß-: Ein rüstiger F. [Fußgänger]. — Über- (mundartl.): Aufseher, s. übergehen 6, vgl. Be-, Überreiter, so in Ostreich, z. B.: Bau-, Forst-, Holz-, Pflaster-, Salz-, Wald-, Wege-U. — Um-: Der U. des Gesetzes, der das Gesetz umgeht etc. — Vōr-: in Nürnberg, Vorsteher der Brauer- innung.
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