Gebung
Gêbung, f.; –en: das Geben, z. B.: Wegen Ord-
nung und G. der Stellen. Schweinichen 3, 81, doch ſelten
außer in einzelnen Zſſtzg. (vgl. Gabe), z. B.: Áb-:
Die A. [gw. Abgabe] des Briefs. — Án-: Jhre A. [De-
nunciation] bei den Statthaltern durch eine förmliche Klage
zu unterſtützen. W., ſonſt meiſt Angabe, doch ſtatt deſſen
z. B.: Iſt ebenſo genau in A. aller der kleinen Beſtimmun-
gen. 21, 259; Fſchart B. VIb ꝛc. — Āūf-: das Auf-
geben, In-Stich-Laſſen. L. 11. 447 ꝛc. — Āūs-: Bei
der letzten A. [gw. Ausgabe] ihres Wörterbuchs. Leibnitz,
455. — Be-: das Sich-Begeben, Entſagen: Freiwillige
B. aller Freuden. Miller Siegw. 30. Veralt. = Begeb-
nis. Lohenſtein Arm. 1, 413. — Eīn-: ſ. eingeben 1 u.
nam. 2: Die E. der Arznei, eines Zimmers ꝛc. — Göttliche
E–en [Jnſpirationen]; Die, ſo eure E. mißleitet. Schlegel
Sh. 6, 146 ꝛc. — Er-: ſ. ergeben 1, nam.: Die E. in
Gottes Willen; Sein Schickſal mit vieler E. tragen. —
Fárben-: Kolorit. G. 37, 276; 39, 458. — Frēī-:
Die F. einer Stunde in der Schule, der Gefangnen ꝛc. —
Geſétz-: Die G. auf dem Sinaī; Die G. des Lykurg; Die
Preſſe von der Policei-G. zu emancipieren. Gentz 1, 45;
Preß-G. 59; Straf-G. 69 ꝛc. — Hín-: das Hingeben:
Durch wahre Theilnahme zur H. angeregt. G. 22, 216; Die
anziehende H. des Weibes. Schlegel Luc. 28 ꝛc. — Kúnd-:
Weckt den rohen gewaltſamen Sinn der Menge zur roheſten
und ungeſchlachteſten K. durch Schimpfreden. Gutzkow R. 6,
270. — Lōs-: Die L. der Gefangnen. — Māß-: Maß-
gabe: Nach M. L. 11, 88. — Nāch-: häufiger, „das
Nachgeben“. — Prēīs-: häufiger, ,das Preisgeben“.
— Úber-: Die Ü. [gw. Übergabe]des Guts an den Käufer.
— Um-: Das, wovon Etwas umgeben iſt, was ſich
in Deſſen Nähe befindet und um Dasſelbe herum iſt:
Die U. des Fürſten; Sein Unwillen gegen den König und
deſſen U–en. Gentz 1, 124; Dresden hat reizende U–en [eine
reizende Umgegend]; Wie jene Männer .. ihre bewegte
Zeit-U. betrachteten. G. 4, 312. — Unter-: Stille U.
und edle Aufopfrung. — Ver-: Die V. von Stellen,
Pfründen; Bei ſolchen Ämter-V–en. G. 20, 211, nam. (ſ.
vergeben 6) = Verzeihung: Die Sünden-V. ꝛc.; Um V.
[Entſchuldigen Sie]. — Vōr-, Wég-, Wī(ē)der-,
Zū-, Zurück-, Zuſámmen-: gw. das Vorgeben ꝛc.
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