Gaumen
I. Gāūmen, m., –s; uv.; -:
die obre fleischige Wölbung des Munds von den Zähnen bis zum Schlunde, — oft als Sitz des Geschmacks, auch übertr.: Dem Säuglinge klebet seine Zunge am G. vor Durst. 4, 4 u. v.; Deinen G. letzen. 11, 60; Bewundrung von Kindern und Affen, | wenn euch danach der G. steht. 25; Dem feinen G. 30, 20; Will sehen, ob ich nicht etwan | für euren Gaum ’was finden kann. 7, 183; [Wirst in dem Buch] Manches für deinen G. finden. Z. 2, 202 etc. — Übertr. (Botan.): der aufgeblasene Theil der Unterlippe bei larvenförmigen Blumen.
Anm. Ahd. guomo etc. s. 4, 206 und vgl. 2, 46 ff. — Da gaimen, gaumen, gaumezen = gähnen (s. d.) ist, so scheint das Wort den Theil zu bez., der beim Mundaufsperren sichtbar wird. Oft einsilbig: Gaum (s. d.), z. B.: 6a; 72b; 1, 80 und Anm.; Rod. 49; 2, 226 (s. o.); 184; 2, 64; F. 3, 105; Die Zunge klebt am G–e. Erb. 1, 71; 33b; 698a; Und gönnen gern dem Gaume seine Freuden. Gd. 1, 75; Seines Gaums. 1, 11; 5, 56; 3, 162; 12, 263; 20, 72; 90; 197 u. o. Seltner: der Gaume, z. B. R. 7, 39; 44. 69*
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