Gatter
Gátter, n., –s; uv.; -:
großes, gröbres Gitter (s. d.) aus breiten, starken Stäben, nam. insofern es zum Versperren dient: Die Terrasse mit dem eisernen G. 34, 262; Diese Wagen hatten zu beiden Seiten lange G. mit vorgehängten Freßtrögen und hinter den Stäben . . gackerte das Federvieh. Schr. 12, 70; Diese G., eiserne Roste, bilden die obern Längenseiten des Pochtrogs. 2, 645; An den G–n | des Kirchhofs. 223; Nun stiegen sie über das G. [Heck, Zaun]. 1, 50; In Koppeln, deren Einfahrt ein breites G. hat. 187 etc., s. Zsstzg. und vgl. Atter. — Zuw. für den durch ein G. verwahrten Raum, z. B. 19, 9.
Anm. S. Gatte, Anm. Mundartl. (auch bei s. Fall-G.) masc.: Der G., der G–n, von: Gätter (n.), ebenso wie hochd. G. und Gitter versch. s. 2, 80 und vgl. 1, 489. — Veralt. Bed.: G. = Steuerruder auf einigen Elbschiffen. 1, 323c; ferner = Dach: Wo der Geier aufm G. sitzt. 8, 523, vgl. 517; Wann ihnen der Herr nicht allezeit auf der Hauben und auf dem G–n sitzt. 576a.
Zsstzg. z. B.: Fáll-: in einem Thor, wozu es, herabfallend, den Eingang versperrt; Ein scheinbarer F. [s. Anm.] schließt den obern Halbzirkel [des Thors]. G. 26, 53. —
Fénster-: auch übertr. (vgl. Fenster) = Augenlied. Tieck Cymb. 2, 2. —
Sǟge-: das sich senkrecht auf und ab bewegende Rahmwerk einer Bretsägemaschine, worin die Sägeblätter eingespannt sind. Karmarsch 3, 22. —
Schútz-:
1) Fall-G. 50. —
2) in Schleusen und Deichen ein Thor mit 2 Flügeln, die bei der Ebbe das innre Wasser auf-, bei der Fluth das äußre zustößt. — Zīēh-: das, — oder womit Etwas, z. B. die Pansterwelle einer Mühle, in die Höhe gezogen wird. — Zínn-: gegattertes Zinn, s. Gattern 1.
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