Gastieren
Gaſtīēren (ſ. Gaſten): 1) tr.: Leute als Gäſte
bewirthen, traktieren: Muſſt .., wenn du Leute willſt
g. | dich nach Schnauz und Schnabel richten. G. 2, 212;
Er will uns g. G. 140; 20, 205; 29, 261 ꝛc.; Die
Schulkinder ſo zu gaſtrieren. Peſtalozzi 4, 58. — 2) auch
ohne Obj.: ein Gaſtmahl ausrichten, ſchmauſen.
Rückert Mak. 1, 30, auch wie herbergieren ꝛc.: Gaſt-
wirthſchaft treiben. — 2) intr. (haben): als Schau-
ſpieler Gaſtrollen geben: Damit in Deutſchland umher-
zug. Devrient 3, 390 ꝛc.
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