Gastieren
Gastīēren (s. Gasten):
1) tr.: Leute als Gäste bewirthen, traktieren: Musst .., wenn du Leute willst g. | dich nach Schnauz und Schnabel richten. 2, 212; Er will uns g. 140; 20, 205; 29, 261 etc.; Die Schulkinder so zu gastrieren. 4, 58. — 2) auch ohne Obj.: ein Gastmahl ausrichten, schmausen. Mak. 1, 30, auch wie herbergieren etc.: Gastwirthschaft treiben. — 2) intr. (haben): als Schauspieler Gastrollen geben: Damit in Deutschland umherzug. 3, 390 etc.
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