Gärtner
Gärtnerin
Gä́rtner, m., –s; uv. (~in, f.; –nen):
1) Einer, der Gartenbau versteht, treibt: Dieser Landwirth ist zugleich ein guter G., nam. Einer, der den Gartenbau geschäftsmäßig treibt: Er zieht keine Blumen, sondern kauft sie vom G. und Einer, der im Dienste eines Andern Dessen Garten oder Gärten besorgt: 15, 137 u. o. — Sprchw.: Den Bock (s. d.) zum G. setzen, Etwas den schlimmsten Händen zur Beaufsichtigung anvertrauen. — Hierzu (vgl. die Zsstzg. von Garten) z. B.: Sie lassen von ihren Kunst-G–n alle paar Wochen Blumen und Gewächse auf ihren Söllern wechseln. Gv. 134; Die jetzigen Herren Obst-G. sind nicht so zuverlässig. 15, 137; Blumisten und Tafel-G. 31, 190; Die Wein-G. [Winzer]. 26, 80; 21, 33 ff.; 2. 25, 12 etc., so: Baum-, Blumen-, Gemüse-, Kohl-, Kraut-, Küchen-, Lust-, Nutz-, Winter-, Zier-G. etc.; ferner: Kloster-, Schloß-, Schul-G. etc., der den Klostergarten etc. besorgt, dazu als Titel: Hof-G. eines Fürsten, Ober-Hof-G. etc. — Übertr.: Der Kiefernmarkkäfer, Hylesinus piniperda, welcher auch unter dem Namen „der Wald-G.“ bekannt ist, weil die Krone der Bäume, auf welchen er nistet, ein ganz eigenthümliches, oft pyramidenförmig zugespitztes Ansehen erhält. B. 312. —
2) nam. in Schlesien = Kossäthe, Brinksitzer, die einen Garten beim Hause haben, in der Mitte zwischen Bauer und Häusler stehend, s. 26a; Die Wohnungen der G. und Häusler. N. 2, 21; Jak. 87; Dresch-G.: zu Dreschdiensten verpflichtet. 9, 572 ff.; Land-G., der einen Acker um einen festgesetzten Theil des Ertrags baut etc., allgm.: Hofe-G., vgl.: Robot- G. in Galizien. N. 2, 84, im Ggstz. der nicht zu Frohndiensten verbundnen: Frei-G. 3, 142 etc. —
3) s. Zsstzg. von Garten: Kinder-G–in, die Aufseherin in einem Kindergarten. Jahrb. 1, 135 etc. — Zehr-G., Aufseher über den Zehrgarten. —
4) ein Vogel, der Gartenammer, Ortolan.
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