Begangenschaft
Begángenschaft, f.; –en:
das Begangne, die That: Der strenge Richter dieser B–en ist Juvenalis. 1, 192; 1, 10 etc., nam. juristisch üblich, z. B.: Für diese B–en zu einer 15jährigen Zuchthausstrqfe kondemniert. (1854) 226 u. o.
Anm. Veralt. = Lebensart, Thun u. Treiben, Erwerb etc. z. B.: Dieses Landvolks fürnehmster Gewerb und B. ist mit Viech, Käs’ und Anken sich ernähren. 508b.
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