gangbar
Gangbarkeit
Gángbar, a. (~keit, f.):
gänge (s. d.): 1) so beschaffen, daß darauf gegangen werden kann, praktikabel (s. 2): Der stille [wohl Druckf. statt steile] Fels wird g. 13, 256; Ob der Weg über die Furka noch g. 14, 227; 15, 64; Die Bergschnucken zeigten, vor uns klimmend, .. die g–sten Stellen an. Verst. 1, 109 etc. Seltner: Gehbar (s. d.). — 2) im Gange, im Umlauf, üblich, viel benutzt etc.: G–e Münzen, Wörter, Redensarten; Trotz der heute noch in Ungarn g–en [umlaufenden] Gerüchte. Pet. XXVI; Ein g–er [viel begangner, befahrner] Weg, vgl. 1, — so auch: So lange als der Proceß g. ist. 2, 66; bergm.: 14 Gruben, alle g. 40, 215; Wo g–er Bergbau existiert. 1, 166. — Davon versch. = gehend: Die Einrichtung des g–en Zeuges in der Mühle. 2, 691.
Zsstzg. z. B.: Un-: Ggstz. v. gangbar 1 u. 2: Ihr Weg ist ung. gemacht worden. G. 3, 325. —
Zū-: zugänglich (s. d.), wohin man gehn kann: Wer auf keiner andern Seite z. ist, Dem ist auf dieser beizukommen. W. 19, 158; Über un-z–e Gebirge. 23, 18; 20, 238; 31, 437; Der Arme, dem das Heiligthum der Kunst | stets un-z. bleibt. 12, 149; 16, 99 etc.
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