gäng
Gäng, a.:
1) (veralt.) gutgehend, raschlaufend: Er gab mir den g–sten und besten Gaul, den er hätt. chingen 71; Mit eim g–en Roß. 55; Deine Zunge ist zu g–e, sie wird dich noch in des Satans Küche bringen. Schausp. 248; Fungus’ Maul ist eine Mühle, die gar g. an ihrem Lauf. 3, 47; Dein g–er Mund. Bibl. 4, 81). —
2) gangbar (s. d., ganghaft, gängig) und zwar
a) von Wagen (veralt.): Im Winter sind .. in Litthau[en] .. die Straßen am g–esten. 4b. —
b) im Gang (Kours) seiend, bräuchlich, üblich, geltend, nam. von Münzen: Dort braucht man Eisenstücke gar als g–es Geld. A. 3, 39; Nach den g–en [gewöhnlichen] Ansichten ihres Standes. Kl. 1, 195; Die hier g–e Erklärung. Nachgel. 180; Die g–e Volkssage. 3, 36; Silbergeld sei g. im Volk. Ar. 3, 268; Weil das neuere Bild schon g–e war. Ant. 1, 78; Mit mehr als g–em [gewöhnlichem] Dank. Sh. 3, 498 etc. Seltner: Da ich .. im Publiko nicht so g–e [bekannt] bin. 35; Hätt’ ich ... so mich den Augen Aller ausgeboten, | so dem gemeinen Umgang g. und feil. Sh. 6, 110; Ein g–es [fortwährendes], gedankenloses Fließen. 1, 123, wie schwzr. als adv. = immer. 1, 422; G. 325; Sch. 56; 57; 235; 241 u. o. — Um so häufiger in Verbindung mit gebe, wobei nur Dies die Flerion anzunehmen pflegt, oder gebig, z. B.: Geld .., das im Kauf g. und gebe war. 1. 23, 16; Die g. und gäbe Galanterie. Ab. 75; Wenn das Vorurtheil nicht schon g. und gäbe gewesen. 39, 327; Nach g. und geber Geltung. M. 104; Gr. 1, 109; Nem. 2, 100 etc.; Diese Steuer in kouranter, gäng- und gebiger Münze zu entrichten. §. 45; §. 87; Münzen, die in Unsern Landen gäng und gebig sein werden. §. 205; vgl.: Damit solche Münzsorten wiederum gangbar und gebig werden mögen. §. 204. So auch ohne Umlaut: Götter sind | nicht gang und gäbe Münze bei uns. A. 3, 39; Die vier Zeilen eines Liebesliedes, wie sie hier so gang und gäbe. Stein 12; Die gang und geben Redens- arten. Nat.Z. 8, 59; 89; 7, 371 etc.
Zsstzg. z.B.: Féld- (veralt.): F–es Vieh, dasaufs Feld, auf die Weide geht, s. Fisch. — Un- [2b]: Bös, ungäng Münz. Fischart B. 35a, vgl. ungebe.
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