fürstlich
Fürstlichkeit
Fürſtlich, a. (~keit, f.; –en): einem Fürſten ge-
hörig, gemäß, auf Fürſten bezüglich ꝛc.: Das Doma-
nium iſt f–es Gebiet; Die f–en Einkünfte; F–e Diener; Die
Fürſten werden f–e Gedanken haben. Jeſ. 32, 8; Hiob 19,
14 ꝛc.; Es iſt etwas Großes .. um einer Herrſcherin f–en
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Sinn! Sch. 492b; Kaum weiß | ich Rath, dein eignes könig-
liches Haus | nothdürftig nur, nicht f., zu erhalten. 453a;
Daß ſie einen f–en Gang, einen f–en Muth und Leib, eine
f–e Red und Geſtalt hätte und in Summa Alles f. an ihr
wäre ꝛc. Zinkgräf 1, 145. — Ew. f–e Durchlaucht, An-
rede eines Fürſten, ebenſo: Eure F–keit! Sch. 363a, und
ſo: Wir leben mit den hieſigen F–keiten [fürſtlichen Per-
ſonen]. G. Stolb. 114; Zuſammenfluß von F–keiten, Ge-
neralen und Staatsmännern. König Jer. 3, 161; 144;
Kl. 2, 48; 135; Scherr Sch. 3, 218 ꝛc.
Zſſtzg. ſ. die von Fürſt, z.B.: Grōß-. — Hoch-:
Bez. eines regierenden Herrn: Bei meiner h–en Ehr! B.
67a [Worte des Kaiſers]; Und dieſes Billet ſoll ich Sei-
ner h–en Durchlaucht zu höchſteigenen Händen geben? Sch.
206a ꝛc. — Kírchen-: Den k–en Palaſt. Gutzkow Zaubr.
3, 203. — Kūr-: Im k–en Palaſt ꝛc.
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