fürstlich
Fürstlichkeit
Fürstlich, a. (~keit, f.; –en):
einem Fürsten gehörig, gemäß, auf Fürsten bezüglich etc.: Das Domanium ist f–es Gebiet; Die f–en Einkünfte; F–e Diener; Die Fürsten werden f–e Gedanken haben. 32, 8; 19, 14 etc.; Es ist etwas Großes .. um einer Herrscherin f–en 66 Sinn! 492b; Kaum weiß | ich Rath, dein eignes königliches Haus | nothdürftig nur, nicht f., zu erhalten. 453a; Daß sie einen f–en Gang, einen f–en Muth und Leib, eine f–e Red und Gestalt hätte und in Summa Alles f. an ihr wäre etc. 1, 145. — Ew. f–e Durchlaucht, Anrede eines Fürsten, ebenso: Eure F–keit! 363a, und so: Wir leben mit den hiesigen F–keiten [fürstlichen Personen]. Stolb. 114; Zusammenfluß von F–keiten, Generalen und Staatsmännern. Jer. 3, 161; 144; Kl. 2, 48; 135; Sch. 3, 218 etc.
Zsstzg. s. die von Fürst, z.B.: Grōß-. —
Hoch-: Bez. eines regierenden Herrn: Bei meiner h–en Ehr! B. 67a [Worte des Kaisers]; Und dieses Billet soll ich Seiner h–en Durchlaucht zu höchsteigenen Händen geben? Sch. 206a etc. —
Kírchen-: Den k–en Palast. Gutzkow Zaubr. 3, 203. —
Kūr-: Im k–en Palast etc.
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