Fürstenthum
Fürſtenthum, n., –es; Fürſtenthümer; Fürſten-
thümchen, lein: 1) Fürſtenſchaft, ſo bibl. auch: Die
Engel, die ihr F. [,ihren urſprünglichen Zuſtand“ Eß]
nicht behielten. Judä 6. — 2) das Land, Gebiet, die
Herrſchaft eines Fürſten (ſ. d. 3): Das F. Lippe; Das
F. Hohenzollern gehört zum Königreich Preußen; Die Donau-
Fürſtenthümer ꝛc., nam. in der Bibel auch im weitern
Sinne wie Herrſchaft ꝛc. Sir. 28, 17 u. ö., ſo auch:
Auf daß nun kund wurde den Fürſtenthümern und Herrſchaf-
ten in dem Himmel [,den Mächten und Gewalten des
Himmels“ Eß, vgl. 1]. Epheſ. 3, 10 ꝛc.
Anm. Veralt.: Im Furſtenthum Kleve. Weidner 27;
Mz.: Fürſtenthume. 127; Luther 6, 4a u. o. Scherzh. Fort-
bildung: Das Pack, das frech jetzt ſonder-fürſtenthü-
melt. Kladderadatſch 12, 98.
Zſſtzg. ſ. die von Fürſt, nam.: Kūr-: Das K.
Heſſen. — Wāhl-: mit wählbarem, nicht erblichem
Herrſcher, Wahlreich ꝛc.
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