Fürstenthum
Fürstenthum, n., –es; Fürstenthümer; Fürstenthümchen, lein:
1) Fürstenschaft, so bibl. auch: Die Engel, die ihr F. [,ihren ursprünglichen Zustand“ nicht behielten. 6. —
2) das Land, Gebiet, die Herrschaft eines Fürsten (s. d. 3): Das F. Lippe; Das F. Hohenzollern gehört zum Königreich Preußen; Die Donau- Fürstenthümer etc., nam. in der Bibel auch im weitern Sinne wie Herrschaft etc. 28, 17 u. ö., so auch: Auf daß nun kund wurde den Fürstenthümern und Herrschaften in dem Himmel [,den Mächten und Gewalten des Himmels“ vgl. 1]. 3, 10 etc.
Anm. Veralt.: Im Furstenthum Kleve. 27; Mz.: Fürstenthume. 127; 6, 4a u. o. Scherzh. Fortbildung: Das Pack, das frech jetzt sonder-fürstenthümelt. 12, 98.
Zsstzg. s. die von Fürst, nam.: Kūr-: Das K. Hessen. —
Wāhl-: mit wählbarem, nicht erblichem Herrscher, Wahlreich etc.
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