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Furier
* Furīēr, m., –(e)s; –e: 1) an Höfen ein Bedienter,
der die Befehle des Hofmarſchalls ausrichtet, nam. in
Bezug auf Verſorgung ankommender Gäſte, Hof-F.
Kammer-, Reiſe-F., der die Herberge und Verpflegung
des Hofs auf Reiſen beſorgt. 2) Kriegsw.:
Unterofficier, der das Kommißbrot austheilt und für
das Quartier der Soldaten ſorgt.
Anm. S. Futter, Fourrage ꝛc. Oft geſchrieben Fourier.
Dazu: Furieren: Daß ihnen ihr gewöhnliches Deputat
gegeben und ordentlich einfurieret würde. Schweinichen 3, 107,
und davon: Furierer = Furier.