Furier
* Furīēr, m., –(e)s; –e:
1) an Höfen ein Bedienter, der die Befehle des Hofmarschalls ausrichtet, nam. in Bezug auf Versorgung ankommender Gäste, Hof-F. — Kammer-, Reise-F., der die Herberge und Verpflegung des Hofs auf Reisen besorgt. —
2) Kriegsw.: Unterofficier, der das Kommißbrot austheilt und für das Quartier der Soldaten sorgt.
Anm. S. Futter, Fourrage etc. Oft geschrieben Fourier. — Dazu: Furieren: Daß ihnen ihr gewöhnliches Deputat gegeben und ordentlich einfurieret würde. 3, 107, und davon: Furierer = Furier.
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