Fritte
fritten
* Fritte (it.), f.; –n: 1) etwas Gebacknes (vgl.
frz. Fritüre: Gebacknes u. Back-Fett. Scheible 8):
Wie die italieniſchen Köche ihre köſtlichen F–n aus dem Ge-
hirn von allerlei Thieren bereiten. Riemer G. 1, 344; Frit-
ters. Seume Sp. 113. — 2) Glash.: die Maſſe, wo-
raus das Glas bereitet wird, nachdem die Beſtandtheile
durch Schmelzen verbunden ſind: Alle Glas-F–n. G. 26,
76 ꝛc. — ~n, tr.: die Glasmaſſe zuſammenſchmelzen;
verglaſen: Quarzmaſſe, deren gefrittetes Anſehn. Burmeiſter
Gſch. 239; 210; Gefrittet und verſchlackt. Humboldt K. 1,
277; Zum F. der Glasmaſſe. Karmarſch 2, 133; 136; Die
Materialien werden bis zur teigigen Konſiſtenz gefrittet, die
Fritte wird ꝛc. 144; 1, 722; Das umgebende Geſtein wird
gefrittet oder geſchmolzen. Volger EE. 296.
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