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Fritte fritten
* Fritte (it.), f.; –n:
1) etwas Gebacknes (vgl. frz. Fritüre: Gebacknes u. Back-Fett. Scheible 8): Wie die italienischen Köche ihre köstlichen F–n aus dem Gehirn von allerlei Thieren bereiten. Riemer G. 1, 344; Fritters. Seume Sp. 113.
2) Glash.: die Masse, woraus das Glas bereitet wird, nachdem die Bestandtheile durch Schmelzen verbunden sind: Alle Glas-F–n. G. 26, 76 etc.
~n, tr.:
die Glasmasse zusammenschmelzen; verglasen: Quarzmasse, deren gefrittetes Ansehn. Burmeister Gsch. 239; 210; Gefrittet und verschlackt. Humboldt K. 1, 277; Zum F. der Glasmasse. Karmarsch 2, 133; 136; Die Materialien werden bis zur teigigen Konsistenz gefrittet, die Fritte wird etc. 144; 1, 722; Das umgebende Gestein wird gefrittet oder geschmolzen. Volger EE. 296.