Freiheitler
freiheitlich
Frēīheit~ler, m., –s; uv.: ein vorgeblicher, ver-
meinter Jünger der Freiheit ꝛc. Claudius 6, 41. —
~lich, a.: auf die Freiheit bezüglich; ihr gewidmet:
Seinen Reichthum, ſeine f–e Stätigkeit. Droyſen Y. 1, 50;
Hartmann Unſt. 1, XXIV; Vergleicht man in f–er Hinſicht
England mit Rußland. Heine Reiſ. 3, 191. — In Bezug
auf Freiheit (2) auch wohl: Freiheitiſch.
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