Faksimile 0498 | Seite 490
Freiheitler freiheitlich
Frēīheit~ler, m., –s; uv.: ein vorgeblicher, ver-
meinter Jünger der Freiheit ꝛc. Claudius 6, 41.
~lich, a.: auf die Freiheit bezüglich; ihr gewidmet:
Seinen Reichthum, ſeine f–e Stätigkeit. Droyſen Y. 1, 50;
Hartmann Unſt. 1, XXIV; Vergleicht man in f–er Hinſicht
England mit Rußland. Heine Reiſ. 3, 191. In Bezug
auf Freiheit (2) auch wohl: Freiheitiſch.