Freiheitler
freiheitlich
Frēīheit~ler, m., –s; uv.:
ein vorgeblicher, vermeinter Jünger der Freiheit etc. 6, 41. —
~lich, a.: auf die Freiheit bezüglich; ihr gewidmet: Seinen Reichthum, seine f–e Stätigkeit. Y. 1, 50; Unst. 1, XXIV; Vergleicht man in f–er Hinsicht England mit Rußland. Reis. 3, 191. — In Bezug auf Freiheit (2) auch wohl: Freiheitisch.
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