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Freiheitler freiheitlich
Frēīheit~ler, m., –s; uv.:
ein vorgeblicher, vermeinter Jünger der Freiheit etc. Claudius 6, 41.
~lich, a.:
auf die Freiheit bezüglich; ihr gewidmet: Seinen Reichthum, seine f–e Stätigkeit. Droysen Y. 1, 50; Hartmann Unst. 1, XXIV; Vergleicht man in f–er Hinsicht England mit Rußland. Heine Reis. 3, 191. In Bezug auf Freiheit (2) auch wohl: Freiheitisch.