Frechen
Fréchen: ungewöhnl. außer in Zſſtzg., namentl.:
Er-: refl.: ſich mit Frechheit Etwas herausnehmen,
anmaßen, erkühnen, mit Infin. und zu, oder mit
Genit., wofür — bei den allgem. Fw., wie: es, Das,
Etwas, Viel ꝛc. — der Accuſ. gewöhnlich iſt: Dürft
ihr’s euch e.? Chamiſſo 3, 173; Die du mit Zittern meines
Namens dich erfrechſt. Prutz Woch. 137; Dich jedes Gräuels
ſtraflos zu e. Sch. 544b; Sich eines Unfugs zu e. W. 11,
205; Die Beſchuldigungen, womit er die Tugend der ſchönen
Danae zu beſchmitzen ſich erfrecht. 5, 138 ꝛc. — Im ſubſt.
Infinitiv: Ihn züchtigen für ſeine E. Rückert Mak. 1, 109
ꝛc. — Umhêr-: intr. (haben): frech umhergehn:
Der die Naſe du wirfſt, mit dem Blick in die Straßen umher-
frechſt. Droyſen A. 3, 48 u. ä. m.
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