Frechen
Fréchen: ungewöhnl. außer in Zsstzg., namentl.:
Er-: refl.: sich mit Frechheit Etwas herausnehmen, anmaßen, erkühnen, mit Infin. und zu, oder mit Genit., wofür — bei den allgem. Fw., wie: es, Das, Etwas, Viel etc. — der Accus. gewöhnlich ist: Dürft ihr’s euch e.? 3, 173; Die du mit Zittern meines Namens dich erfrechst. Woch. 137; Dich jedes Gräuels straflos zu e. 544b; Sich eines Unfugs zu e. 11, 205; Die Beschuldigungen, womit er die Tugend der schönen Danae zu beschmitzen sich erfrecht. 5, 138 etc. — Im subst. Infinitiv: Ihn züchtigen für seine E. Mak. 1, 109 etc. — Umhêr-: intr. (haben): frech umhergehn: Der die Nase du wirfst, mit dem Blick in die Straßen umherfrechst. A. 3, 48 u. ä. m.
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