Geflügel
II. Ge~flügel, n., –s; uv.; –chen, ein; -:
1) die Gesammtheit der Flügel, das Flügelpaar der Vögel etc.: An den Armen entlang erdunkelte leichtes G. Ov. 1, 111. — 2) zuw. ein einzelnes geflügeltes Wesen: Ein G. wird ja nicht fahren [sondern fliegen] wollen. Myth. 1, 271; gw. eine Gesammtheit: Das häßliche zweideutige G., | das leidige Gefolg der alten Nacht, | es schwärmt hervor. 13, 180; Das himmlische G. und nam. eine Gesammtheit von Vögeln: Von seltenem G. ist die Luft .. erfüllt. 13, 121; G. [Federvieh] halten; Das Auer-G. [Gesammtheit der Auer-Hähne und Hühner] prosset ab; Feld-, Haus-, Raub-, Wald-, Wasser-G. = Feldvögel etc.; Wild umschwärmt von See- G. 115.
Anm. Nbnf.: Geflüg; Das ätherische leichte Ge- flügge [etwas Fliegendes]. 1, 69; vgl.: Enten, *F
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