Flöße
Flȫße, f.; –n:
1) die Anstalt an u. auf einem Fluß, Holz zu flößen: das Recht dazu, so auch Vor-F., das Recht, sein Holz früher als Andre zu flößen; das Flößen selbst; das geflößte Holz und ein Blockschiff, Floß (s. d. 2): Holz-F., und zwar Scheit-F., wenn das geflößte Holz aus Scheiten besteht (Brennholz), Bau- oder Zimmer-F., wenn es Bauholz ist; Schnitt-F., von Sägbäumen und Brettern etc. So auch: F–n, oder Flotten der Schiffszimmerleute, deren sie sich bedienen, ein Schiff von außen zu kalfatern. — Ferner: schwimmende Brücken oder verbundne Balken und Bretter am Ufer als Tritt zum Wollwaschen, Wäschespülen etc. (niederd. Flöte): Wäscherinnen waren an den F–n auf der Spree beschäftigt. Ferd. 2, 169. —
2) Fischerei: Stücke leichter Körper (Pantoffelholz, Kork etc.), die an den Quersaum des Zuggarns befestigt, es schwimmend erhalten, auch Floß, Flosse, Flott, Flöte etc. — Aal-F., Aalpuppe, ein schwimmendes Binsenbüschel“mit dran befestigtem Köder, zum Aalfang etc. —
3) Hüttenw.: s. Flosse 2, auch ein Behältnis, worin das Zinn fließend gemacht wird, um es von den s. g. Dörnern zu scheiden, wie auch bergm.: ein in die Erde gegrabner Kasten, worin das Seifenzinn verwaschen wird etc.
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