fledern
Flêdern: 1) intr. (haben u. ſein): flattern (ſ. d.):
Daß, wenn der Geiger den letzten Strich thut, man das
Mädchen f. [„halb fliegen“] laſſen kann, unbekümmert in
welche Ecke .. es geräth. Gotthelf G. 47. — Daher:
2) tr. a) Einen f., ihn ſo ſchwingen, daß er fortfliegt,
gehörig prügeln. So auch: Ab-, āūs-, dürch-f. ꝛc., ſ.
Stalder und Schm., viell. Übertragung von b, ſ. Abkeh-
ren 1. — b) Etwas mit dem Flederwiſch reinigen.
So auch: Das ausgedroſchene Getreide ab-f.; Die von den
ausgedroſchenen Körnern durch Ausfegen oder Über-f. ab-
geſonderten Abgänge. Krünitz 9, 585 ꝛc.
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