fledern
Flêdern: 1) intr. (haben u. sein):
flattern (s. d.): Daß, wenn der Geiger den letzten Strich thut, man das Mädchen f. [„halb fliegen“] lassen kann, unbekümmert in welche Ecke .. es geräth. G. 47. — Daher: 2) tr.
a) Einen f., ihn so schwingen, daß er fortfliegt, gehörig prügeln. So auch: Ab-, āūs-, dürch-f. etc., s. und viell. Übertragung von b, s. Abkehren 1. —
b) Etwas mit dem Flederwisch reinigen. So auch: Das ausgedroschene Getreide ab-f.; Die von den ausgedroschenen Körnern durch Ausfegen oder Über-f. ab- gesonderten Abgänge. 9, 585 etc.
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