Flagge
Flágge, f.; –n; -, –n-: 1) (Schiff.): Fahne
zur Bez. der Nationalität, des Rangs, den der
Befehlshaber hat und zu Signalen: Die F. hiſſen, wehen
laſſen, ſtreichen ꝛc. — 2) ſ. Flage 2.
Anm. Wohl zu fliegen, flackern ꝛc.
Zſſtzg. vgl. Fahne, z. B. nach dem Wappen: Dei-
nes Feindes [Philipp II.] ſtolze Löwen-F–n wehen. Sch.
20a ꝛc., nach der Ahnlichkeit: Der Dämpfer mit ſeiner
weitwehenden Rauch-F. Dingelſtedt 3 ꝛc. (ſ. See-F.), fer-
ner nam.: Admirāl-: Kommandoflagge des Admi-
rals am Top des großen Maſts. — Blūt-: als Zei-
chen der Schlacht aufgehißte rothe Flagge (veralt.). —
Fāhrt-: als Zeichen, daß man unter Segel gehen
will, vgl. Schau. — Frīēdens-: weiße Flagge, als
Friedenszeichen. — Kampánje-: Nationalflagge an
der Beſahngaffel. — Kommándo-: an einem Top
der 3 Maſten, je nach dem Rang des Befehlshabers. —
Kontreadmirāl-: Kommandoflagge am Top des
Beſahnmaſts. — Pétſchafts-, Petſchīēr-: wo-
durch ein Kriegsrath berufen wird. — Sēē-: nach
der Ahnlichkeit eine Scheibenqualle, Medusa aurita,
ſ. Frommann Mund. 3, 31, verderbt in: Seeflarre, See-
flamme (Schütze 1, 321). — Sēīn-, Signāl-: zu
Signalen. — Splēt-, Splítt-: in 2 Spitzen en-
dend. — Tōdten-: eine vornehme Leiche auf dem
Schiff anzeigend. — Vīceadmiral-: Kommando-
flagge am Top des Fockmaſts. — Zúngen-: in drei
Spitzen endend u. ä. m.
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