Flagge
Flágge, f.; –n; -, –n-:
1) (Schiff.): Fahne zur Bez. der Nationalität, des Rangs, den der Befehlshaber hat und zu Signalen: Die F. hissen, wehen lassen, streichen etc. —
2) s. Flage 2.
Anm. Wohl zu fliegen, flackern etc.
Zsstzg. vgl. Fahne, z. B. nach dem Wappen: Deines Feindes [Philipp II.] stolze Löwen-F–n wehen. Sch. 20a etc., nach der Ahnlichkeit: Der Dämpfer mit seiner weitwehenden Rauch-F. Dingelstedt 3 etc. (s. See-F.), ferner nam.: Admirāl-: Kommandoflagge des Admirals am Top des großen Masts. —
Blūt-: als Zeichen der Schlacht aufgehißte rothe Flagge (veralt.). —
Fāhrt-: als Zeichen, daß man unter Segel gehen will, vgl. Schau. —
Frīēdens-: weiße Flagge, als Friedenszeichen. —
Kampánje-: Nationalflagge an der Besahngaffel. —
Kommándo-: an einem Top der 3 Masten, je nach dem Rang des Befehlshabers. —
Kontreadmirāl-: Kommandoflagge am Top des Besahnmasts. — Pétschafts-, Petschīēr-: wodurch ein Kriegsrath berufen wird. —
Sēē-: nach der Ahnlichkeit eine Scheibenqualle, Medusa aurita, s. Frommann Mund. 3, 31, verderbt in: Seeflarre, Seeflamme (Schütze 1, 321). — Sēīn-, Signāl-: zu Signalen. — Splēt-, Splítt-: in 2 Spitzen endend. —
Tōdten-: eine vornehme Leiche auf dem Schiff anzeigend. —
Vīceadmiral-: Kommandoflagge am Top des Fockmasts. —
Zúngen-: in drei Spitzen endend u. ä. m.
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