firm
Firma
Firmament
firmeln
Firmen
Firmling
* Firm (lat., it.), a.:
fest, sicher (s. ferm). —
~a, f.; –en; –s: kaufm.: die geschäftliche Namens- unterschrift; der Name eines Geschäftshauses: Einem F. (oder Prokura) geben, ihn bevollmächtigen, für das Geschäftshaus gültig zu unterzeichnen. —
~amént, n., –(e)s; –e: die Himmelsfeste. —
~eln, ~en, tr.: fermeln (s. d.): Einige neubekehrte Friesen zu firmeln. 1, 104; 7, 10; Der Knabe wird gefirmt. Leb. 2, 314; An dem Tage, wo es [das deutsche Volk] nach dem Rituale der russischen Kirche durch Ohrfeigen seine Firmung erhalten wird. Frz. 134; Bei der Firm- lung. 11, 234. —
~ling, m., –(e)s; –e: der Gefirmelte oder zu Firmelnde, vgl. Täufling.
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