Feier
Fēīer, f.; –n:
die Ruhe von der gewöhnlichen Arbeit, zumal insofern dadurch best. Tage von den gw. Werk- od. Arbeitstagen geschieden werden; dann allgm. die Begehung eines Tages, eines Ereignisses etc., durch etwas diese Zeit von der gewöhnlichen Auszeichnendes (vgl. Fest); zuw. auch der Festzug, die Gesammtheit der Feiernden, s. Hochzeits-F.: Im siebenten Jahre soll das Land eine große Feire dem Herrn feiern, darinnen du dein Feld nicht besäen .. sollt ... Seine große F. 3. 25, 4 ff.; 26, 34; Meine Feire haltet und fürchtet euch vor meinem Heiligthum. 19, 30; Sie hielten mit Freuden acht Tage F., wie ein Fest der Lauberhütten. 2. 10, 6; „Des Tages hohe F., | allgemeines Fest beginnt.“ | Was kündest du für Feste mir, sie lieb’ ich nicht; | Erholung reichet Müden jede Nacht genug, | des echten Mannes wahre F. ist die That. 10, 313; [Ihr] könnt an dem Tage seiner F. fasten. Nath. 1, 2; Die Ehe war .. mit so viel gottesdienstlicher F. [Feierlichkeit] vergesellschaftet. 1, 80; Gestern war des Tages F., | der sie Gott getraut. 64b; Bei 54 jenes Festes F., | da der Fürst begraben ward. 498b; 478a; Leis’ umruht von abendlicher F. 2, 3, s. F.-Abend.
Anm. Ahd. fira, lat. feriae. Die Mz. selten, doch z.B.: Die Einwohner .. einerlei F–n theilhaftig zu machen. Ph. 2, 143; Für etwas Andres hat Goethe dgl. F–n [Festlichkeiten] auch niemals angesehen. G. 1, 473; Nur in Außendingen .. sind beide Berg-F. sehr ähnlich [das Fest von Hambach und das auf der Wartburg]. Börne 225; gw.: Feierlichkeiten, auch = feierliche Ceremonien. Mundartl. veralt., auch masc.: Den Feir des Sabbaths. B. 36a.
Zsstzg. vielfach, vgl. die von Fest, z. B.: Berg-F. (s. Anm.); Bacchos-F. V. 3, 35; Begräbnis-F.; Der Frühlings-F. freies Glück. G. 11, 34; Kl. Od. 1, 148; Geburtstags-F.; Gerichts-F. (Ferien); Wie wenn freudige Gottes - F. den lange verlassenen Tempel umschalle. Hettner grR. 70; Vom Altar und aus der Kirche | zog die Hochzeits-F. prächtig. H. Cid. 16; Jubel-F. (Jubiläum). B. 79a; Wie Leichen-F. klang ihm der Gattin Krönungsfest. Sch. 400a; Nach-F., der eig. Feier eines Tages folgend; Es war des Vaters ernste Todten- F. Sch. 502a; Vor-F., die der eig. Feier eines Tages vorangeht etc.
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