fehlbar
Fêhlbar, a.: 1) einen Fehl tragend, an ſich
habend, ſo von Perſonen, die einen Fehl begangen:
Der F–e [Schuldige]. Zſchokke 8, 288; gw. dem Irr-
thum unterworfen: Ein f. ſchwach Geſchöpf. H. 9, 16;
Sie gaben mir zu unzweideutige Pfänder | von ihrer F–keit.
W. 12, 186 ꝛc. — Ggſtz. Un-f., was nicht fehlen,
d. h. nicht trügen, ſich nicht trügen, nicht ausbleiben
kann: Daß ſein Urtheil untrüglich und un-f. Fichte Nic. 9;
Daß ich morgen un-f. von hier abreiſe. L. 12, 460; Seinem
u–en Inſtinkt überlaſſen. Lewald Adele 123; Auf die U–keit
ſeines Kalküls geht Kolumbus ꝛc. Sch. 757b; Das u–ſte
Mittel. W. 23, 38; Den Ton der U–keit. 29, 147; Wel-
chen die Nachkommenheit u–lich einen teutſchen Virgilium
nennen wird. Zinkgräf 2, 210. Nbnf.: Ohn-f. Forſter R.
1, 186; Möſer Ph. 3, 188 ꝛc. — 2) in Zſſtzg.: Be-,
Emp-: was be-, empfohlen werden kann, z. B.: So
werde der Spott .. empfehlbar gemacht. V. Hor. 2, 370 ꝛc.
Anm. Nbnf. zu 1: Die wirklich fehlhaften Stellen
meines kleines Werks. Haller Uſ. X; Spate, wo auch feh-
licht, vgl. Schmeller 1, 519 und fehlſam ꝛc.
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