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fehlbar
Fêhlbar, a.:
1) einen Fehl tragend, an sich habend, so von Personen, die einen Fehl begangen: Der F–e [Schuldige]. Zschokke 8, 288; gw. dem Irrthum unterworfen: Ein f. schwach Geschöpf. H. 9, 16; Sie gaben mir zu unzweideutige Pfänder | von ihrer F–keit. W. 12, 186 etc. Ggstz. Un-f., was nicht fehlen, d. h. nicht trügen, sich nicht trügen, nicht ausbleiben kann: Daß sein Urtheil untrüglich und un-f. Fichte Nic. 9; Daß ich morgen un-f. von hier abreise. L. 12, 460; Seinem u–en Instinkt überlassen. Lewald Adele 123; Auf die U–keit seines Kalküls geht Kolumbus etc. Sch. 757b; Das u–ste Mittel. W. 23, 38; Den Ton der U–keit. 29, 147; Welchen die Nachkommenheit u–lich einen teutschen Virgilium nennen wird. Zinkgräf 2, 210. Nbnf.: Ohn-f. Forster R. 1, 186; Möser Ph. 3, 188 etc.
2) in Zsstzg.: Be-, Emp-: was be-, empfohlen werden kann, z. B.: So werde der Spott .. empfehlbar gemacht. V. Hor. 2, 370 etc.
Anm. Nbnf. zu 1: Die wirklich fehlhaften Stellen meines kleines Werks. Haller Us. X; Spate, wo auch fehlicht, vgl. Schmeller 1, 519 und fehlsam etc.