fehlbar
Fêhlbar, a.:
1) einen Fehl tragend, an sich habend, so von Personen, die einen Fehl begangen: Der F–e [Schuldige]. 8, 288; gw. dem Irrthum unterworfen: Ein f. schwach Geschöpf. 9, 16; Sie gaben mir zu unzweideutige Pfänder | von ihrer F–keit. 12, 186 etc. — Ggstz. Un-f., was nicht fehlen, d. h. nicht trügen, sich nicht trügen, nicht ausbleiben kann: Daß sein Urtheil untrüglich und un-f. Nic. 9; Daß ich morgen un-f. von hier abreise. 12, 460; Seinem u–en Instinkt überlassen. Adele 123; Auf die U–keit seines Kalküls geht Kolumbus etc. 757b; Das u–ste Mittel. 23, 38; Den Ton der U–keit. 29, 147; Welchen die Nachkommenheit u–lich einen teutschen Virgilium nennen wird. 2, 210. Nbnf.: Ohn-f. R. 1, 186; Ph. 3, 188 etc. —
2) in Zsstzg.: Be-, Emp-: was be-, empfohlen werden kann, z. B.: So werde der Spott .. empfehlbar gemacht. Hor. 2, 370 etc.
Anm. Nbnf. zu 1: Die wirklich fehlhaften Stellen meines kleines Werks. Us. X; wo auch fehlicht, vgl. 1, 519 und fehlsam etc.
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