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Fee
* Fēē (frz.), f.; –(e)n:
(Myth.): ein höhres weibliches Wesen von überirdischer Macht: Die alten F–n in den Ritterbüchern. Heinse A. 2, 188; Die Fabel ist der Liebe Heimathswelt, | gern wohnt sie unter F–en, Talismanen. Sch. 348a; Nur in dem Feeenland der Lieder | lebt noch deine fabelhafte Spur. 22a; F–n-Märchen etc. Anm.:
1) Dazu: Magisch und feenhaft [zauberhaft] ist seine Erscheinung. Burmeister gB. 2, 228 u. o.; Dem Kabinett ein desto feenmäßigeres Ansehen zu geben. W. 1, 16 etc. Fee(e)rēī, f.; –en: Zauberei, Feenwelt: Unter lauter Feen und F. aufgekommen .. Wirklich einmal in dies Feeland versetzt. W. 19, 236; 253; Ein Palast .., woran die F alle ihre Kunst verschwendet. 12, 28; 31; Gotter 1, 274; Zschokke 8, 95etc. Nbnf.: Fēī: Eine böse F. Gotter 1, 207; Kobold und Nix und F. und Elfe. Matthisson Anth. 8, 124; Dafür ließ ich meine F. | und ihre Zaubergerte sorgen. Pfeffel Po. 3, 7; 5; Uhland 407. Fēīe. L. 1, 156; F. will soviel als ehmals Nymphe sagen. Nicolai 3, 196; 1, 74; 2, 74 etc. Dazu: Fēīen, tr.: Etwas mit Zauberkraft ausstatten, bezaubern: Eine Fee, die meine Waffen gefeit hat. Platen 3, 142; Persönlichkeiten, die sich durch ihren Glauben an sich selbst gewissermaßen geweiht und gefeit fühlt. Mundt Par. Skizzen 1, 3; Freiligrath 2, 28; 93; Heine Rom. 68; Kinkel Erz. 21; Rückert 2, 23; Plötzlich steht sie wie gefeit [behext]. Reithard 142; 322 etc. Bellonas Bräut’gam kampfgefeit. Tieck Macb. 1, 2 etc. Versch.: fei, a.: s. I. Feige Anm. Vgl. auch: Die Perle, die von einer Fexe (Elfe) an das Ohr einer jeden Schlüsselblume gehängt wird. Haller (s. Guhrauer L. 2, Beil. 1), vgl. Faxe Anm.
2) das frz. Wort entspr. dem ital. fata (s. Fata Morgana), das auf lat. fatum (Schicksal) zurückweist. s. Diez 140.