Fechter
        
          
          Fechterin
        
      
      Féchter,  m., –s; uv. (~in,  f.; –nen): 
      
    1) Person, die sicht, zu fechten versteht: Er ist ein guter F. etc., nam. auch Einer, dessen Gewerbe das Fechten ist, Gladiator: Der F. von Ravenna. (s. Zsstzg.). — 
2) übertr. auf Thiere, z. B. auf eine Eidechse, Lacorta calotes, und auf einige Flügelschnecken: Strombus pugilis und Str. auris Dianae: Die Thierchen haben ein gezähntes Schwertchen . . . Sie fechten damit etc. 5, ¹ 
3) Bettler (s. fechten I. 4). — 
4) Eichmeister (s. fechten II.). 
Zsstzg. zu 1, im eigentl. Sinn meist veralt., z. B.: Blind-: der mit verbundnen Augen ficht. Spate. — 
Fāūst-: Faustkämpfer. — 
Fêder-: Art oder Partei von Fechtern. Spate; jetzt = Federfuchser (s. d.): Diese Hunde von Advokaten! Diese F. mit ihren Klauseln etc. Tieck Acc. 2, 263; vgl. Zungen-F. — 
Frēī-: privilegierter Fechter. — 
Hīēb-: mit Haudegen fechtend, Ggstz. Stoß-F. — 
Klópf-: s. klopffechten: Ein Theater ist keine Arena .. und K. im Kothurne können höchstens nur bewundert werden. L. 6, 401. — Kúnst-. — Mēīster-. — 
Schútz-: Vor-F. — 
Spīēgel-: s. spiegelfechten. — 
Stōß-: s. Hieb-F. — 
Ver-: s. verfechten. — 
Vōr-: Vorkämpfer, s. vorfechten: Durch Wohlthaten manchen jungen Witzling zu seinem V. zu machen. Danzel 87; Einen so angesehenen V. L. 8, 324; Helden-V. Rückert Nal. 38; V. am Rhein, früherer Titel der Landgrafen von Hessen-Darmstadt; V., auch der Vice-Fechtmeister, als Muster in der Fechtschule. — Wórt-, Zúngen-: Zungendrescher etc. 
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