fechtbar
Féchtbar, a.: veralt. = ſtreitbar, ſ. Schm. 1,
509; jetzt gw. nur in Zſſtzg., was gefochten werden
kann, z. B.: An-: Der Satz iſt a.; Ihr ſeid un-a.;
fahrt fort! Müllner 4, 154; vgl.: Emſer’s Meinung müſſe
ſein unanfechtlich. Luther 1, 395a ꝛc.
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