fatal
i~en
Fatalismus
Fatalist
Fatalität
* Fatāl (lat.), a.: 1) verhängnisvoll, unheilvoll:
Auf den f–en Feldern von Martinea. Fallmerayer Mor. 1,
14 ꝛc. — 2) widerwärtig: Eine f–e Race. Forſter Br. 2,
531; Das iſt f. ꝛc. — ~i~en, pl.: Rechtſpr.: beſt.
Friſt, die eine Partei nicht ohne Verluſt ihres Rechts
verſtreichen laſſen darf, Nothfriſt. — ~ismus, m., uv.;
0: der Glaube an ein unvermeidliches Verhängnis in
dem Schickſal eines Jeden (vgl. Prädeſtination). —
~iſt, m., –en; –en: Anhänger des Fatalismus. —
~itǟt, f.; –en: 1) Fatalismus. — 2) fataler, unan-
genehmer Zufall.
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