fatal
i~en
Fatalismus
Fatalist
Fatalität
* Fatāl (lat.), a.:
1) verhängnisvoll, unheilvoll: Auf den f–en Feldern von Martinea. Mor. 1, 14 etc. —
2) widerwärtig: Eine f–e Race. Br. 2, 531; Das ist f. etc. —
~i~en, pl.: Rechtspr.: best. Frist, die eine Partei nicht ohne Verlust ihres Rechts verstreichen lassen darf, Nothfrist. —
~ismus, m., uv.; 0: der Glaube an ein unvermeidliches Verhängnis in dem Schicksal eines Jeden (vgl. Prädestination). —
~ist, m., –en; –en: Anhänger des Fatalismus. —
~itǟt, f.; –en: 1) Fatalismus. — 2) fataler, unangenehmer Zufall.
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