Faksimile 0425 | Seite 417
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fasslich Fasslichkeit
Fásslich, a. (~keit, f.; 0):
1) leicht zu fassen (vgl. faßbar); dem Fassungsvermögen angemessen: Ein Alphabet, dessen Gestalten f. waren. G. 20, 150; Er hat mit f–en Formen zu thun. 31, 34; Für kindliche Sinnen f. 39, 17; In einem sehr f–en naīven Vortrag. 74; Zu bequemer F–keit. 40, 8; Doch ist Dies nicht nur sehr f., sondern sogar handgreiflich alle Tage zu sehen. Gotthelf G. 216 etc.
2) selten aktiv: Daß du einen so leicht f–en Verstand besitzest. Willkomm Sag. 1, 203.
Zsstzg. s. d. von fassen, z. B.: Er-: sich leicht erfassen lassend: Daß sie Nichts handgreiflich machten, sondern Alles nur e. für den Geist weltkundiger Zuschauer. Börne 1, 97; Über die Schranken dramatischer E–keit hinaus. Monatbl. 1, 267; Ggstz.: Un-e.
Gemēīn-: populär: Eine gründliche und g–e Auseinandersetzung. Fichte 8, 271; Indem Sie zugleich G–keit fordern. ebd.
Hánd-: selten st. handgreiflich. Auerbach Tag. 194.
Um-: was sich umfassen lässt, Ggstz.: Aus un-u–en Kolossen. Börne 5, 69.
Un-: was sich nicht fassen lässt: Das U–e, ja das Unbegreifliche zu erklären. G. 39, 157; 154 u. v.; Der ganz u–e Gedanke, dies einzige Geschöpf als Eigenthum an seinen Busen schließen zu können. Mörike N. 364, Gedanke, den man als ein übermäßiges Glück nicht fassen kann.
Vólks-: populär, für das Volk faßlich. Jahn M. 222; Sprachen, die keiner V–keit fähig sind, haben übergeschnappt. V. 385 etc. u. ä. m.