Gefäll
Gefälle
Gefä́ll(eGefä́ll(e), n., –(e)s; –e:
1) (s. Fall 2a) der Unterschied in der Höhe sich senkender Flächen, fließenden Wassers etc., der begreiflicherweise, vom niedern Standpunkt aus betrachtet, die Steigung heißt: Die Steigungen, G–e der [Eisen-] Bahnen. 1, 610; Die Steigung [oder das G.] des Kehrherds beträgt gewöhnlich etwa 1“ auf den Fuß. 2, 646; Misst man die absolute Höhe der Quelle und der Mündung, so erhält man eine Unterschiedszahl, diese nennt man das G–e des Flusses [für seinen ganzen Lauf, ebenso für bestimmte Strecken]. Geogr. 30, bei Mühlen die Höhe des Wasserfalls vor dem Mahlgerinne; scherzh.: Jemand hat ein gutes G. etc. M. 2, 255) = kann gehörig trinken, der Wein etc. gleitet bei ihm rasch nieder. — 2) gewöhnl. in Mz., das von einem Grundstück etc. Fallende, der Ertrag desselben, die Einkünfte, namentl. auch die an den Grundherrn oder die Obrigkeit fallende Abgabe: Daß ein Herr solch G. ... aufhebt [erhebt]. 1, 121; Der Steuerexekutor sich mit Beitreibung der G–e-Reste plagt. M. 1, 49; Die Regierung will alle Korn- G–e der Höfe in Geld umwandeln. 259; Gesammte Lands- G–e: Zehnten, Zinsen, Bet. 12, 267; Herren-G.; Amts-G. [Sporteln]; An-G., s. Anfall 4.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.