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Gefäll Gefälle
Gefä́ll(eGefä́ll(e), n., –(e)s; –e:
1) (s. Fall 2a) der Unterschied in der Höhe sich senkender Flächen, fließenden Wassers etc., der begreiflicherweise, vom niedern Standpunkt aus betrachtet, die Steigung heißt: Die Steigungen, G–e der [Eisen-] Bahnen. Karmarsch 1, 610; Die Steigung [oder das G.] des Kehrherds beträgt gewöhnlich etwa 1“ auf den Fuß. 2, 646; Misst man die absolute Höhe der Quelle und der Mündung, so erhält man eine Unterschiedszahl, diese nennt man das G–e des Flusses [für seinen ganzen Lauf, ebenso für bestimmte Strecken]. Daniel Geogr. 30, bei Mühlen die Höhe des Wasserfalls vor dem Mahlgerinne; scherzh.: Jemand hat ein gutes G. etc. (Immermann M. 2, 255) = kann gehörig trinken, der Wein etc. gleitet bei ihm rasch nieder. 2) gewöhnl. in Mz., das von einem Grundstück etc. Fallende, der Ertrag desselben, die Einkünfte, namentl. auch die an den Grundherrn oder die Obrigkeit fallende Abgabe: Daß ein Herr solch G. ... aufhebt [erhebt]. Zinkgräf 1, 121; Der Steuerexekutor sich mit Beitreibung der G–e-Reste plagt. Immermann M. 1, 49; Die Regierung will alle Korn- G–e der Höfe in Geld umwandeln. 259; Gesammte Lands- G–e: Zehnten, Zinsen, Bet. G. 12, 267; Herren-G.; Amts-G. [Sporteln]; An-G., s. Anfall 4.