Fähnrich
        
          
          Fähnrichschaft
        
      
      Fǟhnrich,  m., –(e)s; –e: 
      
    1) urspr. der Fahnenträger eines Regiments: Wie ein F., wund und blutig, | sein Banner rettet im Gefecht. 132, — später der jüngste Officier einer Kompagnie. — Port-Epée-F., zwischen Officier und Unterofficier. — 2) der Abgottfisch, Zanclus cornutus. — 
~schaft,  f.; 0: Fähnrichswürde. Zaubrer 3, 159. 
Anm.  Oft Fähndrich (s. Fahne, Anm.), so: Als F. die Fahne, das soldatische Heiligthum zu tragen. Y. 1, 6; Du bist im zwölften Jahr F. 186b; Ein bartloser schmucker F. 114 etc. Niederd. Mz.: Die Fähnderichs. Lied. 240. — Schwzr.: Fähnder. Fänner s. und: Die Venner in der Mitte hielten die Banner empor. 24, 142. 
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