Extrahent
extrahieren
* Extrah~ént (lat.), m., –en; –en: (Rechts-
ſpr.) der die Veranlaſſung zu einer gerichtlichen
Ausfertigung giebt und daher zunächſt die Koſten dafür
zu zahlen hat. — ~īēren, tr.: 1) Etwas ausziehn,
ins Kurze bringen. — 2) (Rechtsſpr.) auswirken.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.