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Extrahent extrahieren
* Extrah~ént (lat.), m., –en; –en: (Rechts-
ſpr.) der die Veranlaſſung zu einer gerichtlichen
Ausfertigung giebt und daher zunächſt die Koſten dafür
zu zahlen hat. ~īēren, tr.: 1) Etwas ausziehn,
ins Kurze bringen. 2) (Rechtsſpr.) auswirken.