evangelisch
Evangeist
Evangeium
* Evangē~lisch (gr. ew–), a.:
1) der Lehre des Evangeliums gemäß. —
2) Dies als einzigen Glaubensgrund anerkennend: Die e–e [lutherische] Kirche etc. —
~ist, m., –en; –en: jeder Verkünder eines oder des Evangeliums. 68, 12; 21, 8; 4, 11; 2. 4, 5, — namentl. einer der Verfasser von Christi Lebensgeschichte in der Bibel. —
~ium, n., –s; -i-en: (wörtl.) frohe Kunde: Jedes Buch sollte von Rechtswegen eine Frohkunde, ein E. sein. V. 398, — namentl. die frohe Kunde vom Erscheinen Christi als des Messias, die ganze Lehre von Christo; die seine Lebensgeschichte enthaltenden Bücher in der Bibel; ein Stück daraus, wie es an Sonn- oder Festtagen in der Kirche vorgelesen und erklärt wird: Das E. am ersten Ostertage etc. — Häufig mit lat. Abwandlung: -um, -i, -o, -um. — Mz.: -a etc.
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