Erz
† II. Erz als Bstw. in Zsstzg. mit Hw. und Ew., das Vorzüglichste, Erste in seiner Art bezeichnend, theils bestimmte Würden (s. E.-Amt, -Bischof, -Engel, -Herzog etc., auch -Vater), theils einen hohen Grad einer Eigenschaft, so namentl. in Schimpfwörtern, wie:
E.- Gauner, -Spitzbube etc., e.-dumm, -faul etc.; auch: E.-Aristokrat(isch), -liberal etc., z. B.: So nehmet euch E.-Narren doch, | E.-Bischöfe, E.-Jesuiten, E.-Genies, | E.-Demagogen, E.-Halunken, E.-Poltrons. Woch. 27 etc.; E.-bitterlich abgemüht. Arm. 21; E.-grimmig. Nov. 7, 10: E.-halunkenhaft. Ar. 3, 319; E.-infam. 10, 210; E.-meineidig. A. 3, 51; E.-vergeßlich. 78; E.-wunderlich. R. 9, 219 u. v. ä.
Anm. Auch hier wie bei I. Nbnf.: An seinen Erztherzogen. Jbr. 4; Ein Erzthurer. (s. 97). Vgl. griech. αρze. — Dazu: Erzig, a.: soviel als ursprünglich, durchaus gleich damit: Das ist das e. roth Schneiderle [der ganze Vater]. D. 1, 386; Er ist der erzet Vater. 1, 115. — Veralt. auch: Die Erze = erzbischöfliche Würde, s. 1, 318.
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