Elf
II. Elf (eilf), Zahlw., eins über zehn (vgl. Acht etc.):
Wer hat die E. geworfen?; Dadie Eilfe zu Tisch saßen. 16, 14; Mit den Eilfen. 2, 14; Die Glocke.., die e. schon angeschlagen. 14b; Die Glocke schlug eilfe. 19, 105; Geschwatzt bis eilfe. 9, 251; Eilfe [der Jünger]. 31, 77; Mit diesen Eilfen, oder: mit Diesen eilf [die eilf waren].
Anm. Goth. áinlif, ahd. einlif, mhd. einlif, einlef, wie die folgende Zahl zwelif, zwel(e)f, = 1, (2) über, v. libe, goth. leiba, gr. Aετω etc., bleibe übrig, vgl. bleiben, Anm. — In den verlängerten Formen lautet das „f“, wo ein „e“ darauf folgt, ähnl. wie in den Zahlw. zwölf, fün f, wenigstens in Norddeutschl. wie w, also = elwe, vgl. engl. eleven etc., s. Orth. 61. — Die Abstammung bewahrt deutlicher die der heutigen Aussprache widerstreitende Schreibw. mit „ei“, so z. B. wie gewöhnl. bei D. 159; 4, 275; 3, 135; Eilf [ Elf“ F. 1, 182] hundert Meilen. 82; Od. 14, 103 (obgleich S. 223 ff.: Elfter Gesang, und Ged. 4, 123: Elf Bündel) etc.; dagegen: Elf. Sch. 190; M. 45; 160; R. 2, 133; 4, 20, 6, 32; 7, 377; Lenz 129; Erz. 245; F. 17; 3, 8; 4, 8, und namentl. im Reim in dem Gedicht: Die Uhr zu Basel, obgleich z. B. eilf Nib. 969. — Hierzu gehört die Ordnungszahl: Eilft, z. B. des eilften Monats. 5. 1, 3; Seid frei! so rollte wie Donner | allmächtig das elfte Gebot. Heim. 91 (vgl. verblüffen); Im eilften Jahre. Od. 3, 391; Der elft’. Th. 14, 46; Der elfte Finger (s. d.) etc. — Selbelft (s. selb). — E(i)lftel, n., –s; uv.: Der elfte Theil eines Ganzen. — E(i)lfteln, tr.: in elf Theile theilen. — E(i)lftens, adv.: zum elften, in der elften Stelle. — E(i)lfer, m., –s; uv.: Eine Gesammtheit von 11 Einheiten; Einer aus einem Kolleg von 11 Personen, einer der Elfmänner; Wein vom Jahre 11; Wer mir Wein bringt, sehe mich freundlich an, | sonst trübt sich der Elfer im Glase. 4, 116; 26, 204; Von dem Rheingauer Eilfter. 2, 134 etc.
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